Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds um drei Monate zu verlängern.
Hintergrund der angedachten Verlängerung ist die Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können.
Dies bedeutet für die Baugenehmigung bzw. den notariellen Kaufvertrag:
Weitere Informationen zum Baukindergeld erhalten Sie unter www.iww.de/s4121.