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Sonstiges
März 2022 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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März 2022 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2022

Im Monat März 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Februar 2022 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Februar 2022 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2022

Im Monat Februar 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Januar 2022 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Januar 2022 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2022

Im Monat Januar 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Dezember 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Dezember 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2021

Im Monat Dezember 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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November 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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November 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2021

Im Monat November 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Oktober 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Oktober 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2021

Im Monat Oktober 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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September 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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September 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2021

Im Monat Juli 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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August 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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August 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2021

Im Monat August 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Juli 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 07/2021

Im Monat Juli 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Juli 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Juni 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Juni 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2021

Im Monat Juni 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Mai 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Mai 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2021

Im Monat Mai 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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April 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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April 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2021

Im Monat April 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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März 2021 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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März 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2021

Im Monat März 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Februar 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Febraur 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2021

Im Monat Februar 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Januar 2021 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Januar 2021 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2021

Im Monat Januar 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Dezember 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Dezember 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2020

Im Monat Dezember 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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November 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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November 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2020

Im Monat November 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Oktober 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Oktober 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2020

Im Monat Oktober 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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September 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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September 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2020

Im Monat September 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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August 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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August 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2020

Im Monat August 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Juli 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Juli 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 07/2020

Im Monat Juli 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Juni 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Juni 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2020

Im Monat Juni 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Mai 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Mai 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2020

Im Monat Mai 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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April 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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April 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2020

Im Monat April 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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März 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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März 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2020

Im Monat März 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Februar 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Februar 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2020

Im Monat Februar 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Januar 2020 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Januar 2020 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2020

Im Monat Januar 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Dezember 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Dezember 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2019

Im Monat Dezember 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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November 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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November 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2019

Im Monat November 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Oktober 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Oktober 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 10/2019

Im Monat Oktober 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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September 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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September 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge

Im Monat September 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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August 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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August 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2019

Im Monat August 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Juni 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Juni 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2019

Im Monat Juni 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Mai 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Mai 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2019

Im Monat Mai 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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April 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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April 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2019

Im Monat April 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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März 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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März 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2019

Im Monat März 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Februar 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Februar 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2019

Im Monat Februar 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Januar 2019 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Januar 2019 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2019

Im Monat Januar 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Dezember 2018 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Dezember 2018 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2018

Im Monat Dezember 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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November 2018 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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November 2018 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2018

Im Monat November 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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August 2018 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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August 2018 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2018

Im Monat August 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Januar 2017 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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Januar 2017 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2017

Im Monat Januar 2017 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Dezember 2016 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2016

Im Monat Dezember 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Dezember 2016 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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April 2016 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

| Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten. |

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Februar 2016 | Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2016

Im Monat Februar 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Januar 2016 | Sonstiges

Düsseldorfer Tabelle

Auf dieser Seite stehen Ihnen die Düsseldorfer Tabelle nebst Leitlinien zur Verfügung.

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Oktober 2015 | Sonstiges

Berechnung der Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.

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