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Arbeitsrecht

Beamtenrecht: Kein Islamisches Gedankengut bei der Bundespolizei

Ein Bewerber um eine Ernennung zum deutschen Beamten muss gewährleisten, dass er sich jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des GG bekennt und für deren Erhaltung eintritt. Auch muss ein Beamter jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden.

Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz. Damit lehnte es den Eilantrag eines Mannes ab, der seine Ausbildung zum Bundespolizeibeamten erzwingen wollte. Durch sein Verhalten bestünden berechtigte Zweifel an dessen Verfassungstreue. Er habe ein Video und andere Dokumente radikal-islamistischen Inhalts in das Internet eingestellt, anderen zugänglich gemacht und sich davon nicht distanziert. Daher entstehe der Eindruck, er identifiziere sich mit den Inhalten.

Quelle | VG Koblenz, Urteil vom 3.11.2016, 2 L 1159/16.KO, Abruf-Nr. 190035 unter www.iww.de.