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Sonstiges

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2021

August 2021

Im Monat August 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Steuertermine (Fälligkeit):
  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.8.2021
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.8.2021
  • Gewerbesteuerzahler: 16.8.2021
  • Grundsteuerzahler: 16.8.2021

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2021 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2021 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit)

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2021 am 27.8.2021.