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Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsüberschreitung: Auf einen Tempomat darf man sich nicht verlassen

Oktober 2019

Der Fahrzeugführer muss trotz eingeschaltetem Tempomat die gefahrene Geschwindigkeit kontrollieren und darauf achten, dass er Beschränkungen einhält. Das gilt auch, wenn das Fahrsystem an eine Verkehrszeichenerkennung gekoppelt ist.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln hin. Die Richter machten deutlich, dass derartige Systeme lediglich Hilfsmittel sind. Sie stellen den Fahrer nicht von seiner Kontroll- und Überwachungspflicht in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit frei.

Quelle | OLG Köln, Beschluss vom 7.6.2019, III-1 RBs 213/19, Abruf-Nr. 210865 unter www.iww.de.