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Verbraucherrecht

Finanzen: KfW: Förderprogramme mit verbesserten Konditionen

November 2019

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Konditionen bei Krediten für altersgerechte Umbauten oder die energieeffiziente Sanierung verbessert. Seit Oktober 2019 werden Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Kreditbeträge erst ab dem 13. Monat berechnet.

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (www.iww.de/s3005) richtet sich an Personen, die barrierereduzierend und einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen wollen (bis 50.000 EUR pro Wohnung). Mit dem „Ergänzungskredit Energieeffizient sanieren“ kann die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien finanziert werden (bis 50.000 EUR pro Wohnung, www.iww.de/s3006). Seit dem 1.10.19 gilt für beide Programme: Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit verlängert sich von vier auf zwölf Monate. Die Bereitstellungsprovision wird ab dem 13. Monat nachdem die KfW den Kredit zugesagt hat fällig, falls der Kreditbetrag bis dahin noch nicht abgerufen wurde.

Smarthome-Systeme sind u. a. für Senioren eine große Unterstützung, um beispielsweise Tore und Jalousien zu bewegen oder die Gegensprechanlage zu bedienen. Auch solche Technologien werden im Rahmen eines altersgerechten Umbaus gefördert. Kredite werden nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem frei wählbaren Kreditinstitut beantragt.

Quelle | Institution