Der ehrenamtliche Baumwart eines gemeinnützigen Ortsverschönerungsvereins, der bei Baumpflegearbeiten stürzt und sich schwer verletzt, ist nicht unfallversichert. Diese Entscheidung des LSG Bayern rückt das Thema „Versicherungen im Verein“ wieder in den Blickpunkt.
Hintergrund: Wer sich ehrenamtlich engagiert, genießt Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn
Im konkreten Fall lag aber keines der genannten Tätigkeitsfelder vor. Der Baumwart war auch nicht „Wie-ein-Beschäftigter“ des Vereins oder eines Mitglieds tätig geworden. Der Baumwart eines Ortsverschönerungsvereins ist im Rahmen des Vereinszwecks tätig. Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gibt es dafür nicht. Es ist am Verein, eine Versicherung abzuschließen.
Quelle | LSG Bayern, Urteil vom 18.10.2018, L 7 U 36/14, Abruf-Nr. 206802 unter www.iww.de.