Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat kurz vor Weihnachten die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1.10.20 in Kraft.
Das Gesetz verkürzt die Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre: Verbraucher sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.
Damit auch durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage Geratene profitieren, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1.10.20 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17.12.19 und dem 30.9.20 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.
Quelle | „Bundesrat kompakt“ vom 18.12.2020 zu Tagesordnungspunkt 41