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Verbraucherrecht

Corona-Sonderregeln: Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 31.12.2021 verlängert

Dezember 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten um weitere drei Monate bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Beschlüsse sind zum 1.10.2021 in Kraft getreten.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Quelle | GB-A, „G-BA verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und weitere Corona-Sonderregeln bis 31. Dezember 2021“, PM vom 16.9.2021