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Verbraucherrecht

Rechtsgeschäfte: Natürliche Personen handeln grundsätzlich als Verbraucher

August 2021

Rechtsgeschäfte: Natürliche Personen handeln grundsätzlich als Verbraucher

Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer kann im Einzelfall schwierig sein. Sie ist aber bedeutend, weil daran sowohl materiell-rechtliche als auch formelle Rechte und Pflichten anknüpfen. Die Entscheidung des BGH lässt am Ende nur die Einschätzung zu, dass der Gläubiger seinen Geschäftspartner eine eindeutige Erklärung zur Handlung als Verbraucher oder Unternehmer abgeben lässt oder die natürliche Person im Zweifel immer als Verbraucher behandelt.

Quelle | BGH, Urteil vom 7.4.2021, VIII ZR 191/19, Abruf-Nr. 222808 unter www.iww.de