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Verbraucherrecht

Schädlingsbefall: Kostenerstattung für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

August 2018

Wird eine Eiche von einem Schädling befallen, haftet der Grundstückseigentümer nicht für die Kosten der Beseitgung.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg. Dort stritt ein Grundstückseigentümer mit der Behörde, ob er für den Befall der auf seinem Grundstück stehenden Eichen mit Eichenprozessionsspinnern ordnungsrechtlich verantwortlich ist und die Tiere auf seine Kosten beseitigen lassen musste. Mit Bescheid der beklagten Stadt wurde der Eigentümer verpflichtet, die dort befindlichen Eichenprozessionsspinner durch Absaugen zu entfernen. Mit seiner Klage wandte er sich gegen diesen Bescheid. Er möchte die für die Beseitigungsmaßnahme entstandenen Kosten erstattet haben.

Das Gericht hob den angefochtenen Bescheid auf. Gleichzeitig verurteilte es die Stadt, die für die Beseitigung angefallenen Kosten zu erstatten. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Befall der Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stelle keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Die ordnungsrechtliche Haftung des Grundstückseigentümers sei daher abzulehnen. Dementsprechend seien ihm auch die durch die Beseitigung entstandenen Kosten zu erstatten.

Quelle | VG Magdeburg, Urteil vom 24.4.2018, 1 A 94/15 MD, Abruf-Nr. 202285 unter www.iww.de.