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Arbeitsrecht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Mindestlohn soll bis 2022 in vier Stufen steigen

September 2020

Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission ab 2021 stufenweise erhöht werden, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern.

In die Mindestlohnfindung fließen Daten von tariflichen Stundenverdiensten ohne Sonderzahlungen aus dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts ein. Die Kommission hat darauf Wert gelegt, Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise tragfähig zu gestalten.

Der gesetzliche Mindestlohn soll demnach wie folgt steigen:

  • zum 1.1.2021 auf 9,50 EUR
  • zum 1.7.2021 auf 9,60 EUR
  • zum 1.1.2022 auf 9,82 EUR
  • zum 1.7.2022 auf 10,45 EUR

Beachten Sie | Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen.

Quelle | Mindestlohnkommission, Dritter Beschluss vom 30.6.2020, abrufbar unter www.iww.de/s3976.