Ein verurteilter Straftäter hat keinen Anspruch darauf, als Polizeiangestellter im Objektschutz eingestellt zu werden.
Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall eines Bewerbers, der im Bewerbungsverfahren um eine entsprechende Stelle nicht berücksichtigt worden war. Der Mann war 2009 aufgrund einer schweren Körperverletzung als 20-jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Nun bewarb er sich auf eine Stelle als Polizeiangestellter im Objektschutz. Das Land Berlin stellte zunächst eine Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Leumundsprüfung in Aussicht, lehnte diese jedoch ab, nachdem es im Zuge der weiteren Prüfung Kenntnis von der Verurteilung erhalten hatte.
Das LAG hat einen Anspruch des Bewerbers auf Einstellung bzw. Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren abgelehnt. Das Land Berlin habe trotz des längeren Zeitraums seit der strafrechtlichen Verurteilung eine fehlende Eignung für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz annehmen dürfen.
Quelle | LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.5.2018, 10 Sa 163/18, Abruf-Nr. 202448 unter www.iww.de.